Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Stand: 16.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 05.03.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Eheschließung

Königstraße 88
90762 Fürth

(0911) 974-1590

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