Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Stand: 16.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 14.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Eheschließung

Königstraße 88
90762 Fürth

+49 911 974-1590

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