Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
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Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
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Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
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Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
keine
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
<p>BayMBl. Nr. 206</p>
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Ratenabruf - RA 5
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Wohnungsbauförderung I
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3343
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Wohnungsbauförderung II
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3344
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Wohnungsbauförderung III
Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
E-Mail: wbfnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de
Telefon: (0911) 974-3345
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen (BayernPortal)
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen (BayernPortal)
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung (BayernPortal)
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen (BayernPortal)
- Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen (BayernPortal)
- Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
Stand: 08.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
Hirschenstraße 290762 Fürth
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