Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.

Stand: 08.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3340

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