Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung

Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Online-Verfahren

Stand: 07.06.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1472

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