Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Stand: 22.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 09.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

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