Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung

Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen seiner Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.

Stand: 13.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

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