Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - KFZ-Zulassungsstelle

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2276

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