Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

Stand: 10.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Kinder- und Jugendschutz

Theresienstraße 9
90762 Fürth

+49 911 8109-833

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