Flächennutzungsplan; Aufstellung
Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe auch Stichwort: "Bauleitplanverfahren"). Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter, im Ausnahmefall die Regierungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
- § 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Inhalt des Flächennutzungsplans - § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Genehmigung des Flächennutzungsplans
- Bauleitpläne Bayern
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Stand: 21.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung (Abteilung im Stadtplanungsamt)
Hirschenstraße 290762 Fürth
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