Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 13.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 24.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Planannahme und Information (Bereich der Bauaufsicht)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3160

Weitere Informationen

Seite teilen: