Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragten Klassen bzw. beantragten Klassen erteilt werden.
Eine Fahrerlaubnis für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE wird nur befristet für fünf Jahre erteilt und muss regelmäßig verlängert werden. Die Antragstellung sollte sechs Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Verlängerung erlischt die Fahrerlaubnis vorerst.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
- bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.
Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
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Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
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Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
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für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich
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Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Notwendige Unterlagen für die Klassen A1, A2, A, B, BE, AM, L UND T
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter) ohne Kopfbedeckung
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. Anlage 6 zur FeV nicht älter als zwei Jahre.
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Name der Fahrschule
- Sollte keine Sehhilfe mehr erforderlich sein, ist ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung erforderlich
Notwendige Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, CE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter) ohne Kopfbedeckung
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Name der Fahrschule
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module (für Fahrerqualifizierungsnachweis)
Notwendige Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D, DE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter) ohne Kopfbedeckung
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Name der Fahrschule
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungsdiagnostik
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis, das auch im Bürgeramt beantragt werden kann (Gebühr 13 Euro). Um dieses dort zu erhalten, wird ein Schreiben der Führerscheinstelle benötigt, das unter [email protected] angefordert werden kann.
- Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module (für Fahrerqualifizierungsnachweis)
Notwendige Unterlagen für die Eintragung Schlüsselzahl 196 / 96
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter) ohne Kopfbedeckung
- Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
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Diese Leistungen sind kostenpflichtig und müssen direkt vor Ort bar oder per EC-Karte (PIN erforderlich) bezahlt werden.Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 17.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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