Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.
Umschreibung EU-Führerscheine
Als EU-Führerscheine bezeichnet man alle Führerscheine, die von Staaten, die der Europäischen Union angehören, ausgestellt wurden.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: [email protected]).
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Weiterbildungen (Module)
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Zusätzliche Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Weiterbildungen (Module)
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Umschreibung aus einem Listenstaat
Als Listenstaat werden die Staaten bezeichnet, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden.
Um zu überprüfen, ob Ihr Staat dazugehört und wie dieser umgeschrieben wird, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html
Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.
- Die notwendigen Unterlagen entsprechen den selben wie bei der Umschreibung von EU-Führerscheinen. Allerdings können diese abweichen und noch Unterlagen hinzukommen, je nachdem, ob Prüfungen (Theorie/Praxis) abgelegt werden müssen oder nicht.
- Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: [email protected]).
Wenn Ihr Führerschein nicht EU-harmonisiert ist, also den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, L, T nicht entspricht, benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins.
Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)
Umschreibung aus einem Drittstaat
Als Drittstaat bezeichnet man die Staaten, die weder in der EU sind, noch zu den Listenstaaten gehören. Drittstaaten sind ausbildungsbefreit (keine Theorie- oder Praxisstunden müssen genommen werden), müssen allerdings die theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Nur ein gültiger Führerschein kann umgeschrieben werden.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- Name der Fahrschule
- Wohnsitzbescheinigung (Diese erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde; fordern Sie die Wohnsitzbescheinigung bitte rechtzeitig vorher (mind. 2 Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin) per E-Mail an: [email protected]).
- Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins
- Die Klassifizierung wird durch Automobilhäuser durchgeführt, wie z.B. ADAC Fürth (Theresienstr. 5), ADAC Nürnberg (Äußere Sulzbacher Str. 98)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Zusätzlich zu den Klassen C1, C1E, C, CE
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
Zusätzlich zu den Klassen D1, D1E, D, DE
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
- Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module), zusätzliche Gebühr
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
-
Führerschein
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
Stand: 24.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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