Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:
- Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
- Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist bezüglich der alten Papierführerscheine darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.
Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Alte, deutsche Papierführerscheine oder unbefristete, deutsche Scheckkartenführerschein (ausgestellt vor dem 19. Januar 2013 können online oder vor Ort in der Führerscheinstelle in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Erklärvideo auf YouTube (Wenn Sie diesen Link anklicken, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter YouTube (Google Ireland Limited) übertragen und unter Umständen gespeichert.)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- aktueller Führerschein
- Karteikartenabschrift, der ausstellenden Behörde über die damalig erteilten Fahrerlaubnisklassen (nicht notwendig, wenn die ausstellende Behörde die Stadt Fürth war)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden. Beim Direktversand nach Hause können zusätzliche Kosten anfallen.
Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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bisheriger Führerschein
Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 07.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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