Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn sich Ihr Familienname geändert hat, können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Allerdings ist der Führerschein kein Ausweisdokument und es besteht keine Pflicht, den Namen ändern zu lassen.
Müssen zum Beispiel in Folge von Operationen Eintragungen wie Auflagen, oder Beschränkungen in Ihrem Führerschein vermerkt werden, benötugen Sie Ersatzdokumente.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wohnsitz in der Stadt Fürth
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
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Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen. -
Versicherung an Eides Statt
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
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Ersatzdokumente Führerschein
Notwendige Unterlagen für Namensänderung
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Milimeter, nicht älter als ein Jahr)
- Behördliches Dokument, das Namensänderung bestätigt (zum Beispiel Heiratsurkunde oder ähnliches)
Notwendige Unterlagen für Auflagenänderung bzw. Beschränkungsänderung
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Milimeter)
- Je nach Art der im Führerschein vorhanden Auflagen bzw. Beschränkungen ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines unabhängigen Arztes, gegebenenfalls ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich (Halten Sie hierzu bitte vor der Terminvereinbarung Rücksprache mit der Führerscheinstelle))
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.Stand: 21.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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