Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Ihr Familienname hat sich geändert oder die Eintragungen (Auflagen, Beschränkungen) müssen angepasst werden. Gesundheitliche Veränderungen (zum Beispiel durch Operationen) können zu Änderungen von eingetragenen Auflagen bzw. Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen bzw. Beschränkungen erforderlich ist.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann kann online gestellt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen Namensänderung
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument, demnach ist es keine Pflicht den Namen darin ändern zu lassen. Dies erfolgt nur, wenn Sie es möchten.
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr)
- Behördliches Dokument, dass Namensänderung bestätigt (zum Beispiel Heiratsurkunde oder ähnliches)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.
Notwendige Unterlagen Auflagenänderung bzw. Beschränkungsänderung
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Gutachten
- (je nach Art der im Führerschein vorhanden Auflagen/Beschränkungen ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines unabhängigen Arztes, ggf. ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich (Halten Sie hierzu bitte vor der Terminvereinbarung Rücksprache mit der Führerscheinstelle))
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
-
Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
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Versicherung an Eides Statt
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)
Stand: 21.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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