Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte

Königstraße 86
90762 Fürth

+49 911 974-2390

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth

+49 911 974-2394

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2323

Weitere Informationen

Seite teilen: