Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Online-Verfahren
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die das Bundesamt für Justiz ausstellt und die bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird in der Regel für private – zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber – oder für behördliche – zum Beispiel für die Erteilung einer Fahrerlaubnis – benötigt. Führungszeugnisse können Sie über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dazu benötigen Sie aber einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 zum Auslesen. In Fürth ist es möglich, Führungszeugnisse in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) bei persönlicher Vorsprache zu beantragen. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie diese Leistung auch schneller und einfacher direkt online nutzen oder einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.- Vollendung des 14. Lebensjahres
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
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bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
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bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
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bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen:
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Bei der persönlichen Antragstellung muss der Pass oder der Personalausweis vorgelegt werden.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Mitte)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Nord)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Süd)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte
Königstraße 8690762 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Stadelner Hauptstraße 9690765 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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