Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Stand: 21.02.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Stand: 15.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Gastschulwesen

(0911) 974-1661

Sprechzeiten

Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

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