Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.

Stand: 17.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2250

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