Gemeinsame Sorge; Erklärung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.

Stand: 10.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amtsvormundschaft und Beistandschaft (Fachdienst)

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1511

Weitere Informationen

Seite teilen: