Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Der Verwaltungsakt umfasst in Fürth folgende Schritte:
- Sie melden die Abgabe der Erklärung drei Monate zuvor beim Standesamt Fürth an. Dazu stehen Ihnen unten entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Mitarbeitenden setzen sich daraufhin telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung und schlagen einen frühestmöglichen Termin vor.
- Nach Ablauf der dreimonatigen Frist können Sie die persönliche Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zum vereinbarten Termin im Standesamt Fürth abgegeben.
- Die Änderung wird mit der Eintragung in das Personenstandsregister wirksam.
Formulare:
Anmeldung für volljährige geschäftsfähige Personen
Anmeldung für minderjährige Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Anmeldung für Personen von 14 bis 17 Jahren
Anmeldung für volljährige geschäftsunfähige Personen
Weitere Infos:
Informationsblatt zum Ausdrucken und Download
Informationsblatt für Minderjährige zum Ausdrucken und Download
Stand: 13.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Namensrechtliche Beurkundungen
Königstraße 8890762 Fürth
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