Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Stand: 04.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 13.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

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