Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Eine Gewerbeabmeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen.
Dazu kann ein Termin online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeabmeldung auch online durchführen.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO ist die Aufgabe eines Betriebes gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt lediglich für die vollständige Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit.
Die Aufgabe eines Teilbereichs der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig, kann jedoch aufgrund steuerlicher Aspekte oder ähnlichen nötig sein (Teilabmeldung).
Zuständig ist die Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes des Gewerbes.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bzw. jeder Gesellschafterin, der vertretungsberechtigt ist, anzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschafter GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (zum Beispiel Geschäftsführenden) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bitte beachten sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder bei der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
- Gültiges Ausweisdokument des bzw. der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
OHG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) dann Handelsregisterauszüge dieser juristischen Personen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
KG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GBR
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Partnergeselleschaft
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
- Nachweis über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
EG (Eingetragene Genossenschaft)
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Auszug über die Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder
Verein
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Nachweis über die Eintragung in das Vereinsregister (nur bei eingetragenen Vereinen)
- Nennung der Gründungmitglieder mit persönlichen Daten und Anschrift (bei Neugründung)
GmbH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
GmbH & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (auch mehrere GmbHs sind möglich – dann von jeder Einzelnen)
AG
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
- eventuell Handwerkskarten oder Erlaubnisse
- Vollmacht des Vertretungsberechtigten
AG & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der AG & Co. KG
Limited
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- beglaubigte Übersetzung der Eintragung der Ltd. In GB
- beglaubigte Abschrift der Eintragung in das deutsche Handelsregister (HR-B)
- gegebenenfalls Vollmacht
LTD & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. & Co. KG in das deutsche Register
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. als Gesellschafterin in das englische Register (auch mehrere Ltds sind möglich, dann von jeder Einzelnen)
KGAA
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
UGMBH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführenden samt Ausweiskopie
Stiftung & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der Stiftung & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der Stiftung als Gesellschafterin
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Gebühren für die vollständige Abmeldung einer gewerblichen Tätigkeit betragen einmalig 37 Euro, die für eine Teilabmeldung einmalig 25 Euro. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung - § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis (BayernPortal)
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
- Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger (BayernPortal)
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger (BayernPortal)
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Stand: 02.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
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