Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Stand: 13.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 06.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Steuerabteilung

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1380

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