Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Online-Verfahren
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.
Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).
Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt und enthält Informationen über Gewerbetreibende.
Ein Auszug daraus kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Dazu benötigen Sie einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 zum Auslesen.
In Fürth können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) bei persönlicher Vorsprache beantragt werden. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.
Hinweis: In dem Register sind nicht alle Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen:
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Identifikationsnachweis
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Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsberechtigung
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Identifikationsnachweis
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Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Durchführung ist jederzeit auch schneller und einfacher online möglich. Bitte beachten Sie das Online-Verfahren.Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Mitte)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Nord)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. - Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Bürgerzentrum Süd)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis (BayernPortal)
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger (BayernPortal)
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger (BayernPortal)
- Gewerberegisterauszug; Beantragung
Stand: 02.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte
Königstraße 8690762 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Stadelner Hauptstraße 9690765 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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