Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 02.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 19.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bestattungs- und Grabangelegenheiten

Flößaustraße 22
90763 Fürth

+49 911 974-1588

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