Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. 

Stand: 05.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth - Großraum- und Schwerverkehr, Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen

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