Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Stand: 12.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Stand: 15.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie

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