Grundstück; Informationen zur Enteignung

Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.

Stand: 31.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

+49 911 974-3375

Weitere Informationen

Seite teilen: