Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Stand: 19.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Stand: 06.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth

Für Sie zuständig

Landratsamt Fürth

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

+49 911 9773-0

Webseite

Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1470

Weitere Informationen

Seite teilen: