Immissionsschutz; Anzeige der Bestellung einer/eines Immissionsschutzbeauftragten und/oder Störfallbeauftragten

Wenn Sie für Ihren Betrieb oder Betriebsbereich einen Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten neu bestellen müssen oder sich in dessen Aufgabenbereich Änderungen ergeben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Stand: 01.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

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91522 Ansbach

+49 981 53-0

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Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

+49 921 604-0

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Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

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