Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Stand: 22.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

+49 921 604-0

Webseite

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: