Jagdpachtvertrag; Anzeige

Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Stand: 24.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Waffen, Fischerei-, Jagdrecht, Versammlungsrecht, Lotterie

(0911) 974-1471

Allgemeine Ordnungsaufgaben


Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1470

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