Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Stand: 29.01.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Jugendhilfe im Strafverfahren

Königsplatz 2
90762 Fürth

(0911) 974-1971

Weitere Informationen

Seite teilen: