Jugendhilfeplanung; Durchführung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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