Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt

Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. 

Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bezirkssozialdienst und Eingliederungshilfe

Königsplatz 2
90762 Fürth

+49 911 974-1971

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