Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Stand: 29.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule

Kaiserstraße 30
90763 Fürth

+49 911 974-1504

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