Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.

Stand: 23.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Stadt Fürth - Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule

Kaiserstraße 30
90763 Fürth

+49 911 974-0

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