Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Ta­ges­kind eine Pflegeerlaubnis.

Stand: 11.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule

Kaiserstraße 30
90763 Fürth

+49 911 974-1504

Weitere Informationen

Seite teilen: