Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Stand: 07.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - infra fuerth gmbh

Leyher Straße 69
90763 Fürth

+49 911 9704-4000

Weitere Informationen

Seite teilen: