Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Verwaltungsmanagement für kommunale Betreuungsangebote (Abteilung)

Kaiserstraße 30
90763 Fürth

+49 911 974-1592

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