Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Stand: 30.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Verwaltungsmanagement für kommunale Betreuungsangebote (Abteilung)
Kaiserstraße 3090763 Fürth
Seite teilen: