Kraftfahrzeug; Meldung von technischen Änderungen

Als Fahrzeughalter müssen Sie der Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - KFZ-Zulassungsstelle

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2276

Weitere Informationen

Seite teilen: