Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gemeldet ist.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
- Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes
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bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht,
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
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bei juristischen Personen/Firmen
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
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Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
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Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
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soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
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SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
Sollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Vollmacht und Lastschrifteinzug für KFZ-Steuer
Wenn Sie ein Auto von einem Bevollmächtigten, zum Beispiel einem Autohaus, zulassen, ab- oder ummelden lassen möchten, können Sie dieses Formular verwenden. - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug bei der KFZ-Zulassung
SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren.
Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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