Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - KFZ-Zulassungsstelle

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-2276

Weitere Informationen

Seite teilen: