Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.
Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
In Fürth kann ein Termin für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online vereinbart werden. Die Zulassungsstelle der Kleeblattstadt ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnt oder er das Fahrzeug nachweislich hier gekauft hat.
Bei fehlender Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen nur zur Fahrt zu einer Prüforganisation in der Kleeblattstadt erteilt werden. Dazu muss das Fahrzeug im Stadtgebiet stehen. Sollte es sich in einer anderen Stadt oder Gemeinde befinden, ist die dortige Zulassungsbehörde zuständig.
Der Antragsteller muss
- zuverlässig sein und
- einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.
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Gewerbeanmeldung
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gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
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bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
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Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
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bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
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Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
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soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
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Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Vollmacht und Lastschrifteinzug für KFZ-Steuer
Wenn Sie ein Auto von einem Bevollmächtigten, zum Beispiel einem Autohaus, zulassen, ab- oder ummelden lassen möchten, können Sie dieses Formular verwenden. - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug bei der KFZ-Zulassung
SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren.
Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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