Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde.
Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bei Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen von Fahrzeugpapieren ist die Neuausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren dringend notwendig. Sie können dazu online einen Termin vereinbaren.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen.
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- Vollmacht und Lastschrifteinzug für KFZ-Steuer
Wenn Sie ein Auto von einem Bevollmächtigten, zum Beispiel einem Autohaus, zulassen, ab- oder ummelden lassen möchten, können Sie dieses Formular verwenden. - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzug bei der KFZ-Zulassung
SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren.
Stand: 09.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 02.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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