Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Stadtkasse der Stadt Fürth verwaltet und tätigt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Stadt Fürth.
Die Daten der Hauptkonten der Stadtverwaltung lauten:
Stadtverwaltung Fürth:
- Sparkasse Fürth: IBAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1SFU
- Postbank Nürnberg: IBAN: DE60 7601 0085 0002 6768 59, BIC: PBNKDEFFXXX
Gebäudewirtschaft Fürth:
- Sparkasse Fürth: IBAN: DE78 7625 0000 0009 9995 33, BIC: BYLADEM1SFU
Stadtentwässerung Fürth:
- Sparkasse Fürth: IBAN: DE13 7625 0000 0009 9998 30, BIC: BYLADEM1SFU
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung können Sie der Stadtkasse eine schriftliche Genehmigung erteilen, regelmäßig oder einmalig Geld von Ihrem Konto für Grundabgaben, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren usw. einzuziehen.
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Gemeindekasse - Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Kreiskasse - § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Aufgaben der Kasse - § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Kassenanordnungen - § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Kassenanordnung - § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Aufgaben der Kasse
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Formular zur Erteilung eine SEPA-Lastschriftmandates für Gewerbesteuern, Grundabgaben, Kindergartengebühren, Hunde- und Zweitwohnungssteuer und vieles mehr.
Stand: 08.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Kasse
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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