Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
- der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
- einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
- einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen der Landschaftspflege- und Naturparkförderung sind Biotoppflegemaßnahmen wie das Entbuschen von ehemaligen Schafhutungen zur Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, Maßnahmen der Besucherlenkung oder die Anlage von Lehrpfaden und Informationseinrichtungen in Naturparken.
Fördersatz
Zuwendungen werden i.d.R. bis zu einem Fördersatz von 70 % gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000,00 Euro.
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Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Anträge für das Naturparkprogramm können beim jeweiligen Naturparkverein gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Naturschutz)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Naturschutz)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Empfänger: Naturschutz)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Sachgebiet 51 - Naturschutz)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Empfänger: Naturschutz)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
- Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
- Naturschutzgebiet; Festsetzung (BayernPortal)
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
- Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung (BayernPortal)
- Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung (BayernPortal)
Stand: 28.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Naturschutz
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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