Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

Stand: 29.08.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Bezirk Mittelfranken

Danziger Str. 5
91522 Ansbach

+49 981 4664-0

Webseite

Stadt Fürth - Naturschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: