Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs (BayernPortal)
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Stand: 23.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Naturschutz
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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