Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

Stand: 12.12.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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