Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Stand: 12.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Bestattungs- und Grabangelegenheiten

Flößaustraße 22
90763 Fürth

+49 911 974-1588

Weitere Informationen

Seite teilen: