Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 04.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand: 11.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

+49 911 974-1485

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