Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 02.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand: 11.10.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Marktamt

Bahnhofplatz 9
90762 Fürth

+49 911 974-1276

Weitere Informationen

Seite teilen: